Liebe ACS-Anwender,
wir möchten Sie über eine wichtige Aktualisierung informieren. Zur verbindlichen Nutzung der lebenslangen Beschäftigtennummer ab dem 01. Januar 2023 wurde ein Übergangszeitraum bis zum 30. September 2023 definiert. Dieser Übergangszeitraum wurde nun bis zum 31. August 2024 verlängert.
Was bedeutet das für Sie?
Die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen erfolgt wie bisher. Haben Sie die lebenslange Beschäftigtennummer bereits im Programm eingepflegt wird diese beim Datenträgeraustausch verwendet. Sollte das nicht der Fall sein, verwenden wir automatische die zur Verfügung stehende Ersatznummer.
Wir empfehlen ihnen aber dringend, den Übergangszeitraum zu nutzen, und für ihre Mitarbeiter*innen bis zum 2. Quartal 2024 die LBNR zu beantragen.
Wir halten Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/BeVaP/_node.html