Die Telematikinfrastruktur ist das digitale Netzwerk des deutschen Gesundheitswesens, das Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen sowie Physiotherapien und Hebammen miteinander vernetzen soll. Ihr Ziel ist es, einen sicheren und schnellen Austausch medizinischer Daten zu ermöglichen, um die Patientenversorgung zu optimieren. Die elektronische Patientenakte (ePA), der elektronische Medikationsplan (eMP) oder das elektronische Rezept in Verbindung mit der Verordnung HKP werden in den nächsten Jahren Ihre tägliche Arbeit erleichtern. Dieser Schritt bringt die Digitalisierung in der Pflege weiter voran.
Damit der Weg in die TI problemlos gelingt, möchten wir Sie mit unserer 30-jährigen Erfahrung in der Pflegebranche bestmöglich unterstützen und begleiten. Damit Sie gelassen in die Zukunft blicken können, haben wir heute schon die Weichen gestellt und die nötigen Kooperationen geschlossen.
Ihre Vorteile der TI-Anbindung mit curenect
Mit dem Anschluss an die TI können Sie zukünftig viele Arbeitsschritte digital erledigen und erhöhen gleichzeitig die Datensicherheit für Ihre Patienten. Auch die Kommunikation mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens wird schneller und sicherer mit den Anwendungen der TI. Curenect begleitet Sie auf dem gesamten Weg in die TI: Sicherste, modernste Hardware im Rechenzentrum, zertifizierte Kartenterminals und ein erstklassiger Support von Anfang an – mit unserem Rundum-TI-Service. Unser TI-Anschluss ist zudem bis zu 100 % refinanzierbar.
Warten Sie nicht länger und starten Sie noch heute in die digitale Zukunft!
Refinanzierung des TI-Anschlusses für Pflegeeinrichtungen
Seit dem 15. April 2024 gibt es die ‚Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gemäß § 106b Abs. 1 Satz 2 SGB XI in Verbindung mit § 378 Abs. 1 und 2 SGB V‘. Diese neue Finanzierungsvereinbarung regelt den Ausgleich der Aufwendungen, die Pflegebetrieben durch die erstmalige technische Ausstattung und den fortlaufenden Betrieb der TI entstehen.“
Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Pauschalen ist der Anschluss an die TI sowie eine funktionsfähige Ausstattung bestehend aus der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie den folgenden Komponenten: Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B-Karte.
Sie haben Fragen zum Anschluss Ihres Betriebes an die TI? Wir haben die Antworten:
Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um die 100 %-ige Refinanzierung Ihres TI-Anschlusses zu nutzen und Ihren Betrieb in die digitale Zukunft zu bringen.
Seit dem 1. Januar 2024 liegt die monatliche Grundpauschale bei 200,22 Euro. Die TI-Pauschale wird quartalsweise zum 15. des dritten Monats ausgezahlt. Neben der Grundpauschale können für Mitarbeiter:in mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) zwei Zuschlagspauschalen von monatlich 7,48 Euro beantragt werden.
Wer bereits an die TI angeschlossen ist, kann sich die TI-Pauschale rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 auszahlen lassen. 2023 lag die Grundpauschale bei 192,80 Euro, die Zuschlagspauschale jeweils bei 7,20 Euro.
Die Abrechnung der TI-Pauschale erfolgt über den GKV-Spitzenverband und wird über dessen Antragsportal online beantragt. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Ihr Betrieb die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt: ein Anschluss an die TI sowie die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Die erstmalige TI-Pauschale erhält der Betrieb spätestens bis zum 15. des dritten Monats des auf das Antragsquartal folgenden Quartals. Danach wird die TI-Pauschale fortlaufend gegen Ende des Quartals, genauer zum 15. des dritten Monats, ausgezahlt.
Die Förderung kann ab dem Moment beantragt werden, an dem Sie Zugang zur TI haben bzw. eine Rechnung vorlegen können. Der Anspruch auf die Ausstattungspauschale muss verpflichtend bis zum Ende des auf den Monat des Anschlusses an die TI folgenden Quartals beantragt werden.
Die Betriebskosten müssen ebenfalls einmal (separat) beantragt werden. Die Erstattung der Betriebskosten ist an die Gültigkeitsdauer der SMC-B Karte gekoppelt, d. h., sobald eine neuer Institutionsausweis notwendig wird, muss auch der Förderantrag neu gestellt werden.
Nein, weitere Zuschüsse neben der monatlichen Pauschale gibt es nicht.
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