Ihr Ziel ist es, einen sicheren und schnellen Austausch medizinischer Daten zu ermöglichen, um die Patientenversorgung zu optimieren. Dieser Schritt bringt die Digitalisierung in der Pflege weiter voran.
Neuigkeiten im Fokus
Für einen problemlosen Weg in die TI möchten wir Sie mit unserer 30-jährigen Erfahrung in der Pflegebranche bestmöglich unterstützen und begleiten. Damit Sie gelassen in die Zukunft blicken können, haben wir heute schon die Weichen gestellt und die nötigen Kooperationen geschlossen.
Ihre Vorteile der TI-Anbindung mit curenect
Mit dem Anschluss an die TI können Sie zukünftig viele Arbeitsschritte digital erledigen und erhöhen gleichzeitig die Datensicherheit für Ihre Patienten. Auch die Kommunikation mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens wird schneller und sicherer mit den Anwendungen der TI.
Curenect begleitet Sie auf dem gesamten Weg in die TI: Sicherste, modernste Hardware im Rechenzentrum, zertifizierte Kartenterminals und ein erstklassiger Support von Anfang an – mit dem Rundum-TI-Service. Der TI-Anschluss ist zudem bis zu 100 % refinanzierbar.
Warten Sie nicht länger und starten Sie noch heute in die digitale Zukunft!
Mit den TI-Modulen von ACS wird die Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) so einfach wie nie.
Von der Versichertendatenverwaltung bis zum elektronischen Leistungsnachweis: Wir schaffen die Basis für weniger Papier, mehr Zeit für Menschen und eine moderne Pflegeorganisation.
Die Basis Ihrer digitalen Vernetzung
Das TI-Grundmodul ist der erste Schritt in die Welt der Telematikinfrastruktur. Es vereint zwei leistungsstarke Komponenten, die den Alltag in der Pflege spürbar vereinfachen.
Zusatzmodul
Unterstützte Leistungsarten:
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI),
Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI),
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
für Pflegeeinrichtungen
Seit dem 15. April 2024 gibt es die ‚Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gemäß § 106b Abs. 1 Satz 2 SGB XI in Verbindung mit § 378 Abs. 1 und 2 SGB V‘. Diese neue Finanzierungsvereinbarung regelt den Ausgleich der Aufwendungen, die Pflegebetrieben durch die erstmalige technische Ausstattung und den fortlaufenden Betrieb der TI entstehen.“
Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Pauschalen ist der Anschluss an die TI sowie eine funktionsfähige Ausstattung bestehend aus der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie den folgenden Komponenten: Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B-Karte.
Sie haben Fragen zum Anschluss Ihres Betriebes an die TI? Wir haben die Antworten:
Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um die 100 %-ige Refinanzierung Ihres TI-Anschlusses zu nutzen und Ihren Betrieb in die digitale Zukunft zu bringen.
Zum 1. Januar 2026 passt unser TI-Partner curenect die monatlichen Kosten für die TI-Anbindung von bisher 188,02 Euro auf 194,30 Euro inkl. MwSt. an. Hintergrund sind gestiegene Betriebs- und Infrastrukturkosten im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur.
Zeitgleich erhöht der GKV-Spitzenverband die monatliche TI-Pauschale für Pflegeeinrichtungen. Die Grundpauschale steigt zum selben Zeitpunkt von 207,93 Euro auf 213,75 Euro.
Damit liegt die Preisanpassung vollständig innerhalb der Refinanzierung durch die TI-Pauschale. Für unsere Kundinnen und Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen monatlichen Kosten. Die Nutzung der Telematikinfrastruktur bleibt weiterhin vollständig durch die gesetzliche Erstattung abgedeckt.
Die Abrechnung der TI-Pauschale erfolgt über den GKV-Spitzenverband und wird über dessen Antragsportal online beantragt. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Ihr Betrieb die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt: ein Anschluss an die TI sowie die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Die erstmalige TI-Pauschale erhält der Betrieb spätestens bis zum 15. des dritten Monats des auf das Antragsquartal folgenden Quartals. Danach wird die TI-Pauschale fortlaufend gegen Ende des Quartals, genauer zum 15. des dritten Monats, ausgezahlt.
Die Förderung kann ab dem Moment beantragt werden, an dem Sie Zugang zur TI haben bzw. eine Rechnung vorlegen können. Der Anspruch auf die Ausstattungspauschale muss verpflichtend bis zum Ende des auf den Monat des Anschlusses an die TI folgenden Quartals beantragt werden.
Die Betriebskosten müssen ebenfalls einmal (separat) beantragt werden. Die Erstattung der Betriebskosten ist an die Gültigkeitsdauer der SMC-B Karte gekoppelt, d. h., sobald eine neuer Institutionsausweis notwendig wird, muss auch der Förderantrag neu gestellt werden.
Nein, weitere Zuschüsse neben der monatlichen Pauschale gibt es nicht.
