Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet weiter voran – auch im Bereich der Pflege. Ein zentrales Element ist die Telematikinfrastruktur (TI), die eine sichere digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen ermöglicht. Laut gesetzlicher Vorgabe müssen seit dem 1. Juli 2025 alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland – sowohl ambulant als auch stationär – an die TI angebunden sein. Die Umsetzung dieser Vorgabe befindet sich derzeit in vollem Gange.
Damit Sie die Funktionen der TI auch in unserer Software nutzen können, stehen Ihnen demnächst folgende Module zur Verfügung:
Unser TI-Grundmodul umfasst zwei zentrale Komponenten:
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Versichertenstammdatenmanagement (VSDM):
Ermöglicht das Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die automatische Übertragung der Versichertendaten in die Pflegesoftware. -
KIM-Clientmodul:
Das zentrale sichere E-Mail-System für das Gesundheitswesen, das den vertraulichen Austausch von Patientendaten mit Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Apotheken ermöglicht.
Aktuell ist dieses Modul für die ambulante Pflege verfügbar. Eine Erweiterung für stationäre Einrichtungen befindet sich in der Entwicklung.
Ein weiteres Modul steht für den elektronischen Leistungsnachweis (eLNW) zur Verfügung. Es ermöglicht die Erstellung digitaler Leistungsnachweise und die Übermittlung in Verbindung mit den Abrechnungsdaten über das KIM-Modul. Dabei werden folgende Leistungsbereiche berücksichtigt: Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI), Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) und Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI). Zusätzlich ermöglicht das Modul zusammen mit ACS-Mobil 5 das Einholen von digitalen Unterschriften für diese Leistungsnachweise. Vor Ort können Patienten oder deren Betreuung die erbrachten Leistungen im Detail einsehen und auf dem Handy digital unterzeichnen. Der digitale Prozess ersetzt den bisherigen Papierprozess vollständig.
Technische Voraussetzungen
Für die Nutzung des TI-Grundmoduls ist ein TI-Anschluss über den Partner Cuurenct erforderlich.
Für den Einsatz des Moduls elektronischer Leistungsnachweis (eLNW) wird zusätzlich die Ist-Erfassung mit ACS-Mobile 5 benötigt.
Wenn Sie noch mit Mobile 4 arbeiten, empfehlen wir Ihnen, ein Angebot zur Umstellung anzufordern. Nutzen Sie dazu einfach unser Formular und wir erstellen Ihnen gerne ein persönliches Umstellungsangebot. Falls Sie bislang noch keine digitale Zeiterfassung einsetzen, stehen wir Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – wir informieren Sie umfassend über Ihre Optionen
Ausblick: Zukünftig werden auch Pflegedienste Zugriff auf die Elektronische Patientenakt- ePA– bekommen.Dabei ist besonders der Einblick in den elektronischen Medikationsplan interessant. Aber auch der Zugriff auf Arztbriefe, Befunde etc. werden die Arbeit erleichtern. Die Entwicklung eines weiteren Moduls für die ePA ist für das nächste Jahr geplant.
Weitere Informationen rund um die TI finden Sie auf unserer Webseite Telematikinfrastruktur.
