Neuerungen in der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025
In diesem Jahr treten wichtige Änderungen bei den Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kraft, die auf das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zurückgehen. Zum 1. Januar 2025 wurden bereits die Leistungsbeträge für beide Pflegeformen erhöht. Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisherigen separaten Beträge zu einem gemeinsamen, flexiblen Entlastungsbudget von jährlich 3.539,00 Euro zusammengefasst. […]
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