Um Sie im Arbeitsalltag noch besser zu unterstützen, steht Ihnen ab sofort in ACS-Heim eine Betäubungsmittelliste zur Verfügung.
Sie erleichtert die Verwaltung und Dokumentation und hilft dabei, wichtige Informationen jederzeit übersichtlich im Blick zu behalten sowie Abläufe einfacher und effizienter zu gestalten.
Hinweis: Die Dokumentation von Betäubungsmitteln erfolgt auf Grundlage des § 13 Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) in Verbindung mit der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und ist gesetzlich vorgeschrieben.
