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Meldung zu APU wird benötigt

Meldung zum Altenpflegezuschlag nach PflBG (Ambulanter Pflegedienst)

 

Unter Auswertung → Umsatzstatistik → 2. Statistik → Meldung zur APU finden Sie eine Liste, die die Anforderungen für die neue Meldung nach PflBG enthält.

Hier können Sie nun alle relevanten Daten für Datenübermittlung zur Generalistische Ausbildung (Pflegeberufsgesetz) abrufen. Stellen Sie das Jahr für den Erbringungszeitraum ein und klicken Sie auf Vorschau.

In den Ermittelten Daten finden Sie den abgerechneten Gesamtpunktwert nach §36 SGB XI  und § 37/3 SGB XI (Beratung) , den Umsatz nach § 36 SGB XI und § 37/3 SGB XI  sowie den Umsatz für die APU (nach § 82a) und den Altenpflegezuschlag nach PflBG.

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