Die Digitalisierung der Pflege schreitet weiter voran. Mit dem elektronischen Leistungsnachweis (eLNW) innerhalb der Telematikinfrastruktur werden Leistungsnachweise und Abrechnungen künftig zunehmend digital abgewickelt. Für Leistungen nach SGB XI erfolgt die Einführung bereits in diesem Jahr, für Leistungen nach SGB V im darauffolgenden Jahr.
Der eLNW ermöglicht die digitale Erstellung, Übermittlung und Unterschrift von Leistungsnachweisen und wird ein wichtiger Bestandteil zukünftiger Abrechnungsprozesse. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die digitale Zeit- und Leistungserfassung. Sie bildet die Grundlage für den elektronischen Leistungsnachweis und sorgt bereits heute für effizientere Abläufe, weniger Papieraufwand und eine vereinfachte Datenverarbeitung.
Für die Nutzung des eLNW sind zudem die entsprechenden Komponenten der Telematikinfrastruktur erforderlich. Einrichtungen, die ihre Anbindung an die TI noch nicht umgesetzt haben, sollten diesen wichtigen Baustein bei ihren weiteren Planungen berücksichtigen. Die TI schafft die Grundlage für eine sichere digitale Kommunikation und den zukünftigen Austausch von Abrechnungs- und Leistungsdaten.
Viele Einrichtungen prüfen derzeit, wann der richtige Zeitpunkt für die Umstellung ist. Unsere Empfehlung: Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit den Möglichkeiten der digitalen Leistungserfassung und den Voraussetzungen für die TI-Anbindung. So bleibt ausreichend Zeit für Planung, Einrichtung und Schulung, und die Umstellung kann Schritt für Schritt im eigenen Tempo erfolgen.
Wir erproben bereits mit den ersten Kunden die Einführung des eLNW und der digitalen Abrechnung. Erste digitale Leistungsnachweise und Abrechnungen wurden bereits erfolgreich abgerechnet. Unser Ziel ist es, jede Einrichtung individuell zu unterstützen und gemeinsam die passenden Voraussetzungen für die kommenden Anforderungen zu schaffen.
Mit Blick auf den Zeitplan lohnt sich noch ein weiterer Gedanke: Die Einführung des eLNW für SGB-XI-Leistungen läuft bereits in diesem Jahr an. Wer die TI-Anbindung und die digitale Zeit- und Leistungserfassung noch 2026 umsetzt, sichert sich ausreichend Vorlauf für Einrichtung und Schulung und ist gut aufgestellt, bevor im kommenden Jahr die entsprechenden Anforderungen für SGB-V-Leistungen hinzukommen.
Erfahrungsgemäß werden Kapazitäten für Beratung, Installation und Support zum Jahresende hin knapper. Eine Umsetzung noch in diesem Jahr schafft daher zusätzlichen zeitlichen Spielraum.
Unser Tipp: Wer sich frühzeitig mit den erforderlichen Grundlagen beschäftigt, kann die zukünftigen Anforderungen entspannt angehen und gleichzeitig von den Vorteilen digitaler Prozesse profitieren.

