ACS-Heim

KIM-Grundmodul für stationäre Einrichtungen verfügbar

Für stationäre Einrichtungen steht ab sofort das Grundmodul (KIM) im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) zur Verfügung. Damit können wichtige Dokumente und Informationen sicher, datenschutzkonform und direkt mit den angebundenen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden. Mit der Bereitstellung des Moduls wird ein weiterer Schritt in Richtung digitaler Vernetzung und effizienter Kommunikation im Pflegebereich ermöglicht.

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Neue Betäubungsmittelliste verfügbar

Um Sie im Arbeitsalltag noch besser zu unterstützen, steht Ihnen ab sofort in ACS-Heim eine Betäubungsmittelliste zur Verfügung. Sie erleichtert die Verwaltung und Dokumentation und hilft dabei, wichtige Informationen jederzeit übersichtlich im Blick zu behalten sowie Abläufe einfacher und effizienter zu gestalten. Hinweis: Die Dokumentation von Betäubungsmitteln erfolgt auf Grundlage des § 13 Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)

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KIM-Modul für ACS-Heim in Kürze verfügbar

In Kürze stellen wir Ihnen das KIM-Modul für ACS-Heim zur Verfügung. Die entsprechenden Angebote dazu erhalten Sie zeitnah in einer separaten E-Mail. Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Nutzung ist ein bestehender Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Partner Curenect gerne zur Seite. Informationen sowie die direkte Verlinkung

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Neue technische Anlage SGB V

Das aktuelle Update enthält die technische Anlage 21 für den elektronischen Datenaustausch im Bereich SGB V. Diese ist ab sofort gültig und für Abrechnungen ab dem 01.01.2026 verpflichtend. Bitte installieren Sie das Update 10.2.4.845 (oder höher) zeitnah oder vereinbaren Sie im Rahmen Ihres Updateservices einen Installationstermin, um Rechnungsabweisungen zu vermeiden. Zusätzlich wurde die Pflegestatistik zum

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Unsere Module für die Telematikinfrastruktur (TI)

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet weiter voran – auch im Bereich der Pflege. Ein zentrales Element ist die Telematikinfrastruktur (TI), die eine sichere digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen ermöglicht. Laut gesetzlicher Vorgabe müssen seit dem 1. Juli 2025 alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland – sowohl ambulant als auch stationär – an die TI angebunden sein.

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PeBeM gemäß § 113c SGB XI: Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens im ACS-Heim

Das am 1. Juli 2023  in Kraft getretene Personalbemessungsverfahren (PeBeM) nach § 113c SGB XI legt fest, wie viele Pflegekräfte mit welcher Qualifikation in vollstationären Einrichtungen mindestens vorhanden sein müssen (Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025). Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität der Pflege zu verbessern und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu optimieren. Die

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