ACS-Ambulance

Unsere Module für die Telematikinfrastruktur (TI)

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet weiter voran – auch im Bereich der Pflege. Ein zentrales Element ist die Telematikinfrastruktur (TI), die eine sichere digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen ermöglicht. Laut gesetzlicher Vorgabe müssen seit dem 1. Juli 2025 alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland – sowohl ambulant als auch stationär – an die TI angebunden sein. […]

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Neuerungen in der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025

In diesem Jahr treten wichtige Änderungen bei den Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kraft, die auf das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zurückgehen. Zum 1. Januar 2025 wurden bereits die Leistungsbeträge für beide Pflegeformen erhöht. Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisherigen separaten Beträge zu einem gemeinsamen, flexiblen Entlastungsbudget von jährlich 3.539,00 Euro zusammengefasst.

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Neues Update für die Erhöhung der Limitbeiträge ab 1. Januar 2025

Ab 01.01.2025 gelten folgende neue Limitbeträge für die Abrechnung bei Pflegesachleistung, beim Pflegegeld, der Tagespflege und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege sowie der Verhinderungspflege: Pflegesachleistung Pflegegeld Tagespflege und Nachtpflege Pflegegrad 1 kein Anspruch kein Anspruch kein Anspruch Pflegegrad 2 von 761 € auf 796 € von 332 € auf 347 € von 689 € auf 721 €

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Ankündigung: Techniker Krankenkasse führt elek­tro­ni­sche Leis­tungs­be­stä­ti­gung (eLB) ein

Bisher mussten Leistungen von Versicherten per Unterschrift auf dem Leistungsnachweis bestätigt werden. Diese Leistungsbestätigungen mussten (ergänzend zum DTA) in Papierform bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Nach einer erfolgreichen Testphase der elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) für Hebammen möchte die Techniker Krankenkasse dieses Projekt nun auch für die häusliche Krankenpflege einsetzen. Dadurch wird Pflegediensten ermöglicht, ihre erbrachten

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Aktualisierung: BfArM informiert über Verzögerung bei der Umsetzung des BeVaP

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte die Leistungsabrechnung bzw. den Datenträgeraustausch (DTA) mit den Kranken- und Pflegekassen für ambulante Pflegedienste ab dem 01.09.2024 ursprünglich nur noch unter Angabe der lebenslangen Beschäftigtennummern (LBNR) vorgesehen. Aufgrund technischer Probleme zwischen den Kassen und dem BfArM hat das Bundesinstitut diese Frist jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben. Um

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Neue Technische Anlage 6.2 im Datenaustausch § 105 SGB XI mit den Pflegekassen ab 01.09.2024

Ab 01.09.2024 gilt die neue technische Anlage 6.2 im elektronischen Datenaustausch mit den Pflegekassen. Die Datenübergabe nach der neuen technischen Anlage wurde ab Version 10.1.8.705 von ACS-Ambulance umgesetzt. Installieren Sie das Update bitte rechtzeitig, um Rechnungsabweisungen ab 01.09.2024 zu vermeiden.

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Kundenfeedback zum Digitalen Genehmigungsverfahren für die Verordnung der Häuslichen Krankenpflege

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass nach erfolgreich absolviertem Testverfahren mit einigen Krankenkassen, ab sofort (ab April 2024) das digitale Genehmigungsverfahren für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege (diVo) über unsere Software verfügbar ist. Diese bedeutende Neuerung ermöglicht es Ihnen, Verordnungen auf elektronischem Weg an die Krankenkassen zu übermitteln und die elektronisch übermittelte Kostenübernahme

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Neue Regelung ab 1. September: Leistungsabrechnung nur mit Angabe der Beschäftigtennummern (LBNR)

Ab dem 01. September 2024 ist die Leistungsabrechnung bzw. der DTA mit den Kranken- und Pflegekassen für ambulante Pflegedienste nur noch unter Angabe der lebenslangen Beschäftigtennummern möglich. Die Verwendung der Ersatzbeschäftigtennummer 999999997, die bisher bei fehlenden Kürzeln im Leistungsnachweis automatisch beim DTA aufgefüllt wurde, ist nicht mehr zulässig. Bei Nichtberücksichtigung können diese Rechnungen von den

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Neue Anpassung der Verordnung Häuslicher Krankenpflege ab 1. Juli – Blankoverordnung für Pflegefachkräfte möglich

Ab dem 1. Juli 2024 tritt die neue Anpassung der Verordnung Häuslicher Krankenpflege (Muster 12) durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband in Kraft. Durch die Möglichkeit der Blankoverordnung erhalten Pflegekräfte mehr Versorgungsverantwortung und können bei bestimmten Leistungen der HKP, wie etwa der Versorgung eines suprapubischen Katheters, eigenständig Häufigkeit und Dauer festlegen. Das sind die Neuerungen im Muster

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Anlieferung der Beschäftigtennummern bei der Abrechnung § 36 SGB XI und § 37 SGB V

Seit 01.01.2023 ist in der Kranken- und Pflegeversicherung die Anlieferung der Beschäftigtennummern nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V im Datenaustausch SGB V und SGB XI pro Einsatz verpflichtend vorzunehmen. Eine automatisierte Abrechnung unter Angabe der Beschäftigtennummer des Mitarbeitenden, der den Einsatz durchgeführt hat, ist nur mit digitaler Einsatzplanung bzw. mobiler Zeit- und

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