Ab Juli 2026: Neue Stichprobenliste in ACS-Ambulance
Ab Juli 2026 gelten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege auf Grundlage der §§ 114 ff. SGB XI. Damit verbunden wird es auch eine neue Stichprobenliste geben, die wir selbstverständlich in ACS-Ambulance zur Verfügung stellen. Neu ist unter anderem, dass künftig Angaben zur Mobilität und Kognition auf Basis der Pflegebegutachtung in die Stichprobenliste einfließen. […]
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