ACS-Ambulance

Neue technische Anlage SGB V

Das aktuelle Update enthält die technische Anlage 21 für den elektronischen Datenaustausch im Bereich SGB V. Diese ist ab sofort gültig und für Abrechnungen ab dem 01.01.2026 verpflichtend. Bitte installieren Sie das Update 10.2.4.845 (oder höher) zeitnah oder vereinbaren Sie im Rahmen Ihres Updateservices einen Installationstermin, um Rechnungsabweisungen zu vermeiden. Zusätzlich wurde die Pflegestatistik zum […]

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Fortschritt der Umstellung auf ACS-Mobile 5

Mehr als 75% unserer Kunden nutzen inzwischen ACS-Mobile 5 für die mobile Zeit- und Leistungserfassung. Die aktuelle Version bietet eine modernisierte Oberfläche, optimierte Performance und verbesserte Datensynchronisation, um den täglichen Einsatz in der Pflege zu vereinfachen. Ergänzend stehen optionale Erweiterungen wie das digitale Übergabebuch und die NFC-Datenerfassung zur Verfügung. ACS-Mobile 5 ist zudem die Voraussetzung,

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Unsere Module für die Telematikinfrastruktur (TI)

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet weiter voran – auch im Bereich der Pflege. Ein zentrales Element ist die Telematikinfrastruktur (TI), die eine sichere digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen ermöglicht. Laut gesetzlicher Vorgabe müssen seit dem 1. Juli 2025 alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland – sowohl ambulant als auch stationär – an die TI angebunden sein.

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Neuerungen in der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ab Juli 2025

In diesem Jahr treten wichtige Änderungen bei den Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kraft, die auf das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) zurückgehen. Zum 1. Januar 2025 wurden bereits die Leistungsbeträge für beide Pflegeformen erhöht. Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisherigen separaten Beträge zu einem gemeinsamen, flexiblen Entlastungsbudget von jährlich 3.539,00 Euro zusammengefasst.

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Neues Update für die Erhöhung der Limitbeiträge ab 1. Januar 2025

Ab 01.01.2025 gelten folgende neue Limitbeträge für die Abrechnung bei Pflegesachleistung, beim Pflegegeld, der Tagespflege und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege sowie der Verhinderungspflege: Pflegesachleistung Pflegegeld Tagespflege und Nachtpflege Pflegegrad 1 kein Anspruch kein Anspruch kein Anspruch Pflegegrad 2 von 761 € auf 796 € von 332 € auf 347 € von 689 € auf 721 €

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Ankündigung: Techniker Krankenkasse führt elek­tro­ni­sche Leis­tungs­be­stä­ti­gung (eLB) ein

Bisher mussten Leistungen von Versicherten per Unterschrift auf dem Leistungsnachweis bestätigt werden. Diese Leistungsbestätigungen mussten (ergänzend zum DTA) in Papierform bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Nach einer erfolgreichen Testphase der elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) für Hebammen möchte die Techniker Krankenkasse dieses Projekt nun auch für die häusliche Krankenpflege einsetzen. Dadurch wird Pflegediensten ermöglicht, ihre erbrachten

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Aktualisierung: BfArM informiert über Verzögerung bei der Umsetzung des BeVaP

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte die Leistungsabrechnung bzw. den Datenträgeraustausch (DTA) mit den Kranken- und Pflegekassen für ambulante Pflegedienste ab dem 01.09.2024 ursprünglich nur noch unter Angabe der lebenslangen Beschäftigtennummern (LBNR) vorgesehen. Aufgrund technischer Probleme zwischen den Kassen und dem BfArM hat das Bundesinstitut diese Frist jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben. Um

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