Ab 01.01.2025 gelten folgende neue Limitbeträge für die Abrechnung der vollstationären Pflege, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:
vollstationäre Pflege | |
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Pflegegrad 1 | von 125 € auf 131 € |
Pflegegrad 2 | von 770 € auf 805 € |
Pflegegrad 3 | von 1.262 € auf 1.319 € |
Pflegegrad 4 | von 1.775 € auf 1.855 € |
Pflegegrad 5 | von 2.005 € auf 2.096 € |
Verhinderungspflege | Kurzzeitpflege | Entlastungsbetrag |
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von 1.612 € auf 1.685 € | von 1.774 € auf 1.854 € | von 125 € auf 131 € |
Damit ändern sich zwangsläufig auch Ihre Pflegesätze in den einzelnen Pflegegraden, da ansonsten der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) in der vollstationären Pflege nicht mehr gewährleistet ist.
Kassen und Verbände haben die für Sie gültigen neuen Pflegesätze bereits kommuniziert. Da die Pflegesätze nicht für jede Einrichtung einheitlich sind, haben wir uns dagegen entschieden, die neuen Limitbeträge automatisch mit dem Update anzulegen.
Rufen Sie daher unter Abrechnung -> Rechnungslegung -> Setup die Lasche KK/PK und die Lasche KZP / VHP auf und erfassen Sie Ihre neuen gültigen Pflegesätze und die neuen gültigen Limitbeträge manuell ab dem 1. Januar 2025.