PeBeM gemäß § 113c SGB XI: Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens im ACS-Heim
Das am 1. Juli 2023 in Kraft getretene Personalbemessungsverfahren (PeBeM) nach § 113c SGB XI legt fest, wie viele Pflegekräfte mit welcher Qualifikation in vollstationären Einrichtungen mindestens vorhanden sein müssen (Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025). Ziel dieser Regelung ist es, die Qualität der Pflege zu verbessern und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu optimieren. Die […]