ACS-Ambulance

Ankündigung: Techniker Krankenkasse führt elek­tro­ni­sche Leis­tungs­be­stä­ti­gung (eLB) ein

Bisher mussten Leistungen von Versicherten per Unterschrift auf dem Leistungsnachweis bestätigt werden. Diese Leistungsbestätigungen mussten (ergänzend zum DTA) in Papierform bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Nach einer erfolgreichen Testphase der elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) für Hebammen möchte die Techniker Krankenkasse dieses Projekt nun auch für die häusliche Krankenpflege einsetzen. Dadurch wird Pflegediensten ermöglicht, ihre erbrachten […]

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Aktualisierung: BfArM informiert über Verzögerung bei der Umsetzung des BeVaP

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte die Leistungsabrechnung bzw. den Datenträgeraustausch (DTA) mit den Kranken- und Pflegekassen für ambulante Pflegedienste ab dem 01.09.2024 ursprünglich nur noch unter Angabe der lebenslangen Beschäftigtennummern (LBNR) vorgesehen. Aufgrund technischer Probleme zwischen den Kassen und dem BfArM hat das Bundesinstitut diese Frist jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben. Um

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Neue Technische Anlage 6.2 im Datenaustausch § 105 SGB XI mit den Pflegekassen ab 01.09.2024

Ab 01.09.2024 gilt die neue technische Anlage 6.2 im elektronischen Datenaustausch mit den Pflegekassen. Die Datenübergabe nach der neuen technischen Anlage wurde ab Version 10.1.8.705 von ACS-Ambulance umgesetzt. Installieren Sie das Update bitte rechtzeitig, um Rechnungsabweisungen ab 01.09.2024 zu vermeiden.

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Kundenfeedback zum Digitalen Genehmigungsverfahren für die Verordnung der Häuslichen Krankenpflege

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass nach erfolgreich absolviertem Testverfahren mit einigen Krankenkassen, ab sofort (ab April 2024) das digitale Genehmigungsverfahren für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege (diVo) über unsere Software verfügbar ist. Diese bedeutende Neuerung ermöglicht es Ihnen, Verordnungen auf elektronischem Weg an die Krankenkassen zu übermitteln und die elektronisch übermittelte Kostenübernahme

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Neue Regelung ab 1. September: Leistungsabrechnung nur mit Angabe der Beschäftigtennummern (LBNR)

Ab dem 01. September 2024 ist die Leistungsabrechnung bzw. der DTA mit den Kranken- und Pflegekassen für ambulante Pflegedienste nur noch unter Angabe der lebenslangen Beschäftigtennummern möglich. Die Verwendung der Ersatzbeschäftigtennummer 999999997, die bisher bei fehlenden Kürzeln im Leistungsnachweis automatisch beim DTA aufgefüllt wurde, ist nicht mehr zulässig. Bei Nichtberücksichtigung können diese Rechnungen von den

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Neue Anpassung der Verordnung Häuslicher Krankenpflege ab 1. Juli – Blankoverordnung für Pflegefachkräfte möglich

Ab dem 1. Juli 2024 tritt die neue Anpassung der Verordnung Häuslicher Krankenpflege (Muster 12) durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband in Kraft. Durch die Möglichkeit der Blankoverordnung erhalten Pflegekräfte mehr Versorgungsverantwortung und können bei bestimmten Leistungen der HKP, wie etwa der Versorgung eines suprapubischen Katheters, eigenständig Häufigkeit und Dauer festlegen. Das sind die Neuerungen im Muster

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Anlieferung der Beschäftigtennummern bei der Abrechnung § 36 SGB XI und § 37 SGB V

Seit 01.01.2023 ist in der Kranken- und Pflegeversicherung die Anlieferung der Beschäftigtennummern nach § 293 Abs. 8 Satz 2 SGB V im Datenaustausch SGB V und SGB XI pro Einsatz verpflichtend vorzunehmen. Eine automatisierte Abrechnung unter Angabe der Beschäftigtennummer des Mitarbeitenden, der den Einsatz durchgeführt hat, ist nur mit digitaler Einsatzplanung bzw. mobiler Zeit- und

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Verlängerung des Übergangszeitraums für die verbindliche Nutzung der Beschäftigtennummer bis 31.08.2024

Liebe ACS-Anwender, wir möchten Sie über eine wichtige Aktualisierung informieren. Zur verbindlichen Nutzung der lebenslangen Beschäftigtennummer ab dem 01. Januar 2023 wurde ein Übergangszeitraum bis zum 30. September 2023 definiert. Dieser Übergangszeitraum wurde nun bis zum 31. August 2024 verlängert. Was bedeutet das für Sie? Die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen erfolgt wie bisher. Haben Sie die

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