Allgemein

Aktualisierung: BfArM informiert über Verzögerung bei der Umsetzung des BeVaP

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte die Leistungsabrechnung bzw. den Datenträgeraustausch (DTA) mit den Kranken- und Pflegekassen für ambulante Pflegedienste ab dem 01.09.2024 ursprünglich nur noch unter Angabe der lebenslangen Beschäftigtennummern (LBNR) vorgesehen. Aufgrund technischer Probleme zwischen den Kassen und dem BfArM hat das Bundesinstitut diese Frist jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben. Um […]

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Neue Technische Anlage 6.2 im Datenaustausch § 105 SGB XI mit den Pflegekassen ab 01.09.2024

Ab 01.09.2024 gilt die neue technische Anlage 6.2 im elektronischen Datenaustausch mit den Pflegekassen. Die Datenübergabe nach der neuen technischen Anlage wurde ab Version 10.1.8.705 von ACS-Ambulance umgesetzt. Installieren Sie das Update bitte rechtzeitig, um Rechnungsabweisungen ab 01.09.2024 zu vermeiden.

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Neues Zusatzmodul für ACS-Heim: Abrechnung der stationären Intensivpflege

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Abrechnung der stationären außerklinischen Intensivpflege (AKI) gemäß § 37c SGB V als neues Zusatzmodul in unser ACS-Heim-System implementiert haben. Die stationäre außerklinische Intensivpflege umfasst mehrere Bereiche der Versorgung. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege im Rahmen der AKI beinhaltet bei ununterbrochenem Aufenthalt folgende Leistungen: Pflegebedingte Aufwendungen

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Neue Regelung ab 1. September: Leistungsabrechnung nur mit Angabe der Beschäftigtennummern (LBNR)

Ab dem 01. September 2024 ist die Leistungsabrechnung bzw. der DTA mit den Kranken- und Pflegekassen für ambulante Pflegedienste nur noch unter Angabe der lebenslangen Beschäftigtennummern möglich. Die Verwendung der Ersatzbeschäftigtennummer 999999997, die bisher bei fehlenden Kürzeln im Leistungsnachweis automatisch beim DTA aufgefüllt wurde, ist nicht mehr zulässig. Bei Nichtberücksichtigung können diese Rechnungen von den

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