Bisher mussten Leistungen von Versicherten per Unterschrift auf dem Leistungsnachweis bestätigt werden. Diese Leistungsbestätigungen mussten (ergänzend zum DTA) in Papierform bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Nach einer erfolgreichen Testphase der elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) für Hebammen möchte die Techniker Krankenkasse dieses Projekt nun auch für die häusliche Krankenpflege einsetzen. Dadurch wird Pflegediensten ermöglicht, ihre erbrachten Leistungen digital (per Smartphone-App) von den Versicherten bestätigen zu lassen. Die notwendige Schnittstelle wird Ihnen im vierten Quartal zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen erhalten Sie über unseren Newsletter oder auf unserem ACS-Anwendertreffen am 13. November 2024 in Chemnitz.