Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatte die Leistungsabrechnung bzw. den Datenträgeraustausch (DTA) mit den Kranken- und Pflegekassen für ambulante Pflegedienste ab dem 01.09.2024 ursprünglich nur noch unter Angabe der lebenslangen Beschäftigtennummern (LBNR) vorgesehen.
Aufgrund technischer Probleme zwischen den Kassen und dem BfArM hat das Bundesinstitut diese Frist jedoch auf unbestimmte Zeit verschoben. Um sich über das aktuelle Geschehen zu informieren, besuchen Sie die Webseite des BfArM.