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Ab Juli 2026: Neue Stichprobenliste in ACS-Ambulance

Ab Juli 2026 gelten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege auf Grundlage der §§ 114 ff. SGB XI. Damit verbunden wird es auch eine neue Stichprobenliste geben, die wir selbstverständlich in ACS-Ambulance zur Verfügung stellen.

Neu ist unter anderem, dass künftig Angaben zur Mobilität und Kognition auf Basis der Pflegebegutachtung in die Stichprobenliste einfließen. Damit Sie optimal vorbereitet sind, empfehlen wir bereits jetzt, die letzte Begutachtung im Bereich Einschätzung → Pflegegradberechnung zu hinterlegen. Wichtig dabei: Zum Prüftermin darf diese Einschätzung nicht älter als ein Jahr sein. Ist dies dennoch der Fall, sollte der Pflegedienst eine aktuelle eigene Einschätzung vornehmen, indem die Pflegegradberechnung anhand der fachlichen Beurteilung neu durchgeführt wird.

Auch an Einrichtungen ohne das Modul Pflegedokumentation wurde gedacht: In diesen Fällen stellen wir leere Spalten in der Stichprobenliste bereit, sodass die erforderlichen Angaben händisch ergänzt werden können.

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